Transferkurzarbeitergeld Kurzarbeitergeld Kurzarbeit Transferkurzarbeit ARTUX

Kurzarbeit Kurzarbeitergeld Transferkurzarbeit Transferkurzarbeitergeld ARTUX Kempen - buchen lfd. Geschäftsvorfälle Transferkurzarbeit

Spezialwissen Transferkurzarbeit

Seit mehreren Jahren erstelle ich als freie Mitarbeiterin für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Abrechnungen über Kurzarbeit. Daher verfüge ich über umfassende Spezialkenntnisse in diesem Fachbereich. Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Kurzarbeitergeld (Kug), insbesondere Transferkurzarbeitergeld (T-Kug - ehemals Strukturkurzarbeitergeld) sind äußerst kompliziert und daher auch schwer zu verstehen.

Erläuterung:
Die von der Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer werden von einer sogenannten Transfergesellschaft in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE) übernommen. Sie erhalten in der Regel durch einen dreiseitigen Vertrag (wird im Einvernehmen zwischen dem alten Arbeitgeber, dem neuen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen) für eine gewisse Zeit einen bestimmten vertraglich geregelten Prozentsatz von ihrem ehemaligen Brutto- oder Nettoentgelt. Das Kurzarbeitergeld ermittelt sich dabei aus der Nettoentgeltdifferenz zwischen dem pauschalierten monatlichen Sollentgelt und dem pauschalierten monatlichen Istentgelt. Damit ein Arbeitnehmer das zugesagte Nettoentgelt auch erhält, wird in der Regel noch eine Aufzahlung (Zuschuss zum Kug) zu dem Kug und dem Istentgelt bezahlt. Das Istentgelt setzt sich in der Regel aus dem Urlaubs- und Feiertagsentgelt zusammen. Für das Kurzarbeitergeld gibt es überwiegend eigene steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften und Besonderheiten, die nicht mit einer normalen Gehaltsabrechnung vergleichbar sind.

Die Kosten der Weiterbeschäftigung (Remanenzkosten / restliche Kosten) werden von dem ehemaligen Arbeitgeber oder dem Insolvenzverwalter übernommen.

Das Kurzarbeitergeld wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und von der zuständigen Transfergesellschaft (Beschäftigungsgesellschaft, Auffanggesellschaft, Personalentwicklungsgesellschaft oder o.ä.) an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Dafür wird ein Erstattungsantrag (Abrechnungsliste Vordruck Kug 12a) durch die Transfergesellschaft bei der Agentur für Arbeit gestellt. Die Arbeitsagentur erstattet daraufhin den geprüften Betrag an die Transfergesellschaft.